Mietzinsbeihilfe

Mietzinsbeihilfe ist ein Zuschuss der zur Wohnraumförderung in Innsbruck Stadt und Land gewährt wird und im Rathaus (2. Stock) beantragt werden kann. 

 

Voraussetzungen: 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • EU-Bürger (Nicht EU-Bürger, die mindestens 5 Jahre in Tirol gemeldet sind)
  • Einkommensgrenze: maximal 800€ pro Monat (zB. Aus Nebenjob, BAföG, Stipendien etc)
  • Hauptmiete (keine Untermiete)
  • Vergebührter Mietvertrag für das gesamte Wohnobjekt 
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck (bzw. jeweiliger Gemeinde)

 

Wichtig für WGs: Mietzinsbeihilfe wird immer als gesamte WG beantragt, somit zählt auch das Gesamteinkommen der WG als „Einkommensgrenze“. Für Studenten beträgt die Höchstförderung für eine Person 125€, für zwei 175€, für drei 225€. Größere WGs oder Wohnungen mit mehr Wohnraum werden nicht stärker unterstützt. Der Antragsteller muss dabei alle Kriterien erfüllen (inkl. Hauptmiete!). Für alle weiteren Mitbewohner  reicht es nachzuweisen, dass sie Studenten sind. Allerdings werden sie für die höhe der Unterstützung nur berücksichtigt, wenn sie ebenfalls die Kriterien Hauptwohnsitz und Einkommensgrenze erfüllen (Hauptmieter braucht es nur einen!). Will man also beispielsweise eine 3er-WG maximal fördern lasssen, müssen alle Mitbewohner Studenten mit Hauptwohnsitz in Innsbruck sein und das Gesamteinkommen der WG darf die Einkommensgrenze (3x800€) nicht übersteigen. Sonst gibt es Abzüge.

 

Ob ein Mietvertrag vergebührt ist oder nicht, weiß der Vermieter. Falls nicht, ist es eigentlich Aufgabe des Vermieter, den Vertrag anzumelden und zu vergebühren. Häufig bleibt es jedoch an den Mietern hängen, den Vertrag zu vergebühren. Dazu müsst ihr mit dem Mietvertrag zum Finanzamt (Innrain 32) gehen. Dort gibt es das nötige Formular und Hilfe von den Mitarbeitern. Die Kosten für die Vergebührung betragen bei befristeten Verträgen 1% der gesamten Mietkosten über die gesamte Vertragslaufzeit, aber maximal 1% der Mietkosten von 36 Monaten. Bei unbefristeten Verträgen ist 1% der Mietkosten von 36 Monaten zu zahlen. Die Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom etc.pp) zählen nicht zu den Mietkosten und werden nicht gefördert. 

 

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie des vergebührten Mietvertrages (Finanzamt)
  • Mietenbestätigung vom Vermieter (Formblatt TWFG 1991-F8a)
  • Einzahlungsbeleg/Dauerauftrag bzw. Kontoauszug der Miete (+Betriebskosten)
  • Kopie der Meldebestätigung (Hauptwohnsitz in Ibk)
  • Inskripitionsbestätigung
  • Bei Zutreffen: Lohnzettel über Beschäftigung, Ferialarbeit, Stipendium etc.

 

Ein Beitrag aus dem Psychonaut , überarbeitet von Alexander Schopper (Stand: 29.10.2014)